Einkaufsrecht

Mängelrüge nach § 439 BGB
Einkaufsrecht · 04. Januar 2023
Wenn Sie eine Mängelrüge nach § 434 BGB schreiben müssen, sollten Sie 7 Punkte beachten.

Unterlieferung
Einkaufsrecht · 22. Dezember 2022
Die Unterlieferung und auch die Falschlieferung (Aliudlieferung) sind eindeutig als Sachmängel definiert. Im § 434 BGB Absatz 3 heißt es zweifelsfrei: „Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.“